Richtlinien zur Verleihung des Innovationspreises des Niedersächsischen Handwerks

I. Grundsätze
  1. Zur Förderung von Forschung und Entwicklung des Handwerks in Niedersachsen wird der Innovationspreis des Niedersächsischen Handwerks verliehen. Die Schirmherrschaft über die Stiftung übernimmt der jeweilige Ministerpräsident des Landes Niedersachsen.

  2. Der Vorstand der Stiftung entscheidet über die Vergabe des Preises. Er kann 1., 2. und 3. Preise vergeben und bestimmt die Höhe des jeweiligen Preisgeldes. Die Preisverleihung erfolgt in der Regel alle zwei Jahre.

  3. Der Vorstand entscheidet aufgrund von Vorschlägen einer vom Kuratorium der Stiftung gewählten unabhängigen Jury. Vorsitzender der Jury ist der Leiter des Heinz-Piest-Institutes (HPI) für Handwerkstechnik an der Leibniz Universität Hannover.

  4. Die Jury ist ermächtigt, in besonderen Ausnahmefällen zur Bewertung von eingereichten Arbeiten Sachverständige hinzuzuziehen. Die Beratungen der Jury sind nicht öffentlich. Die Jury beschließt nach Maßgabe der unter III wiedergegebenen Kriterien. Die Entscheidungen sind gegenüber dem Vorstand zu begründen.

  5. Reine Software-Entwicklungen scheiden von vornherein aus der Bewerberauswahl aus. Handwerkliche Verfahren/Produkte jedoch, die unter Benutzung eines Software-Programms einzusetzen sind werden von der Jury daraufhin überprüft, ob sie insgesamt den Kriterien der Stiftung genügen.

  6. Der Vorstand entscheidet endgültig über die Preisvergabe. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines Innovationspreises besteht nicht; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  7. Die Preisträger sind berechtigt, in ihrer beruflichen Werbung unter Angabe des Jahres der Verleihung auf den Preis hinzuweisen.
II. Teilnahmebedingungen
  1. Die Bewerber um einen Preis müssen entweder mit ihrem Hauptbetrieb in der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer in Niedersachsen eingetragen sein, oder eine den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Legitimation zur selbstständigen Handwerksausübung beibringen können.

  2. Bewerber, die nicht nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen selbstständig tätig sind, müssen in einem in der Handwerksrolle einer niedersächsischen Handwerkskammer eingetragenen Hauptbetrieb oder in einem Betrieb, der über eine den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Legitimation zur selbstständigen Handwerksausübung verfügt, beschäftigt sein.

  3. Bewerbungsunterlagen können bei der Geschäftsstelle der Karl-Möller-Stiftung, Heidering 29, 30625 Hannover angefordert werden bzw. sind im Internet unter www.karlmoellerstiftung.de abrufbar. 

  4. Die Bewerbungen sind schriftlich an die Karl-Möller-Stiftung, Heidering 29  30625 Hannover, zu richten und müssen unter anderem folgende Angaben enthalten:

    a) Name, Betrieb, erlerntes Handwerk, Handwerkskammerzugehörigkeit.

    b) Name/Bezeichnung des Produktes oder des Verfahrens

    c) Technische Beschreibung mit Zeichnung und möglichst Bild.

    d) Vorgesehender Einsatzbereich und wirtschaftliche Bedeutung

    e) Herstellungsjahr

  5. Die Kosten für die Einsendung der Bewerbungsunterlagen gehen zu Lasten des Bewerbers.

  6. Der Bewerber erkennt mit der Teilnahme an dem Wettbewerb die Teilnahmebedingungen vorbehaltlos an.
III. Bewertungskriterien
  1. Die eingereichten Arbeiten müssen folgende Kriterien erfüllen:

    a) Neuheitswert
    Das Verfahren/Produkt/Erzeugnis ist neu, stellt eine Verbesserung von Bestehendem dar, oder ist eine neuartige Kombination von Bekanntem.

    b) Funktionsfähigkeit - Unfallsicherheit
    Die sichere Zweckerfüllung muss gewährleistet sein.

    c) Eingereichte Arbeiten, welche die Kriterien a) und b) nicht erfüllen, scheiden aus der weiteren Prüfung aus.

  2. Erfüllt die eingereichte Arbeit die Voraussetzungen der Ziffer 1, wird nach folgenden Kriterien gewertet:

    a) Schwierigkeitsgrad
    z.B. theoretische Problematik als Voraussetzung der Konzeption, Technologie-Transfer-Leistung, Komplexität, Rückgriff auf bekannte Bauteile, Aggregate usw.

    b) Wirtschaftliche Bedeutung
    z.B. Verwendbarkeit, Einsatzgebiete, Anwender, Konkurrenzprodukte.

    c) Fertigung/Technische Umsetzung
    z.B. Werkstoffauswahl, rationeller Materialeinsatz, rationelle Fertigungsmöglichkeiten, Sorgfalt der Ausführung, Fremdfertigung, Nachhaltigkeit.

    d) Handhabbarkeit
    z.B. Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturfreundlichkeit

    e) Produktgestaltung

    Geschäftsführung der Karl-Möller-Stiftung:
    RAin Ute Schwiegershausen
    Geschäftsführerin der Unternehmensverbände
    Handwerk Niedersachsen e.V.
    Heidering 29  30625 Hannover
    Tel.: 0511/260  92 49-0
    Fax:  0511/260 92 49-20
    eMail:  info@karlmoellerstiftung.de


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Richtlinien zur Verleihung des Innovationspreises des Niedersächsischen Handwerks

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